Harburgs Wappen

Wappenbeschreibung

Im Schild auf goldenem Grund ein rotbewehrter, schwarzer Adler ohne Krone.

Wappengeschichte

Die Staufer erhoben den Markt Harburg zwischen 1150 und 1250, wohl um 1215/40 zur Stadt. Nach der Verpfändung 1251 an die Grafen von Oettingen ging das Stadtrecht in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts verloren. Harburg blieb bis 1806 im Besitz der Grafen und späteren Fürsten von Oettingen-Oettingen, seit 1731 von Oettingen-Wallerstein. 1849 wurde Harburg ohne Änderung der Verfassung wieder zur Stadt erhoben. Stätdtische Verfassung erhielt Harburg dann 1912. Der schwarze Adler im Wappen weist darauf hin, dass Harburg Reichsgut war. Das Siegel von 1290 mit der Umschrift S. CIVIVM DE HORBVRH führte den Adler, obwohl die Stadt bereits 1250 von König Konrad IV. an die Grafen von Oettingen verpfändet worden war. Die Stadt diente den deutschen Königen oft als Pfandobjekt, bis sie 1407 nicht mehr eingelöst wurde. Seitdem gehören Burg und Markt zur Grafschaft Oettingen. Harburg wird bereits 1250 Stadt genannt, darf aber erst seit der Ministerialentschließung von 1849 die Bezeichnung Stadt führen. Siegel und Urkunden gingen bei einem Brand verloren. Vom 14. Jahrhundert bis 1894 wird der Adler frei dargestellt, ohne Schild. Der Schild wurde seinerzeit hinzugefügt, um eine Verwechslung mit dem preußischen Adler auszuschließen.