Aufgrund personeller Engpässe von Seiten der Deutschen Rentenversicherung finden im Jahr 2023 keine außerordentlichen Sprechtage im Frühjahr und Herbst bei der Stadt Harburg (Schwaben) statt. Bitte vereinbaren Sie Termine für Donauwörth oder Nördlingen.
Wir bitten um Verständnis.
Rentnerinnen und Rentner sollen im Dezember eine Energiepreispauschale in Höhe von
300 Euro erhalten. So sieht es das dritte Entlastungspaket der Koalition vor. Rentnerinnen und Rentner haben nach den gesetzlichen Regelungen auch dann einen Anspruch auf die Zahlung, wenn sie bereits als Beschäftigte im September die 300 Euro erhalten haben.
Rentnerinnen und Rentner sollen im Dezember eine Energiepreispauschale in Höhe von
300 Euro erhalten. So sieht es das dritte Entlastungspaket der Koalition vor. Rentnerinnen und Rentner haben nach den gesetzlichen Regelungen auch dann einen Anspruch auf die Zahlung, wenn sie bereits als Beschäftigte im September die 300 Euro erhalten haben.
Es handelt sich hier nicht um eine unberechtigte Doppelzahlung. Der Bezug muss daher weder bei der Deutschen Rentenversicherung noch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeldet werden.
Bei der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner handelt es sich um eine aus Steuermitteln finanzierte Leistung des Bundes, die als Einmalzahlung überwiesen wird. Geplant ist die Auszahlung spätestens bis zum 15. Dezember 2022. Das Geld wird im Auftrag des Bundes über den Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See oder die Landwirtschaftliche Alterskasse ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht notwendig.
Für telefonische Auskünfte ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.
Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung
Rentensprechtage finden in Donauwörth und Nördlingen statt.
Donauwörth
Auskunfts- und Beratungsstelle,
"Integrationsfachdienst Schwaben IFD" im sog. "Donauforum"
Zirgesheimer Str. 15
Termin: jeden Donnerstag
kostenfreie Parkplätze sind vorhanden
mit dem Bus erreichbar mit Linie 6, Haltestelle Arbeitsagentur
Terminvereinbarung: Tel. 0821/500-1700
Nördlingen
Rathaus
Marktplatz 1
Termin: jeden 2., 3. und 4. Dienstag eines Monats
Terminvereinbarung: Tel. 09081/84-167
Rentenantrag
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erhält man nur auf Antrag. Bitte vereinbaren Sie 4 Monate vor Rentenbeginn einen Termin für die Antragsstellung.
Auch Kontenklärungen können hier jederzeit nach Terminvereinbarung durchgeführt werden. Unterlagen über Fehlzeiten, Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten und sonstiges sind hierfür im Original mitzubringen.
Bei der Antragsstellung zur Regelaltersrente bitten wir Sie folgendes mitzubringen:
Bei vorzeitigen Renten ab 63 Jahren werden auch Unterlagen aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, Photovoltaikanlage o.ä. benötigt!
Für Anträge auf Erwerbsminderungsrente sind ausführliche Aufstellungen über Krankenhauszeiten, Ärzte, Krankenverlauf, Rehazeiten und eine Beschäftigungsübersicht mitzubringen (bitte informieren Sie sich hier frühzeitig im Rathaus).
Ausführliche Informationen zum Thema Rente erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung