Amtliche Bekanntmachungen

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 für die Stadt Harburg (Schwaben)

Auslegung in der Zeit vom 01.07. – 31.07.2026

B e k a n n t m a c h u n g

Vom Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises Donau-Ries wurden gemäß 
§ 196 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. §§ 13 ff der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und §§ 12 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (BayGaV) zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt. In die Auswertung wurden alle in der Kaufpreissammlung nach § 195 BauGB erfassten Fälle vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einbezogen. Folgendes wurde dazu mitgeteilt:

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwert-zone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 2 Abs. 3 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung (§ 5 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 2 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen.

Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstückfläche eines Grundstücks und wird im zweijährigen Rhythmus zum Anfang eines jeden geraden Jahres bestimmt, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist (§ 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB).

Soweit keine oder zu wenig Verkäufe vorhanden, wurde der Bodenrichtwert mit Hilfe deduktiver Verfahren oder in anderer geeigneter und nachvollziehbarer Weise ermittelt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen und rechtlichen wertbeeinflussenden Zustandsmerkmale wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, beitrags- und abgaberechtlicher Zustand, Beschaffenheit und tatsächliche Eigenschaften des Grundstücks im Einzelfall von den dargestellten Merkmalen abweichen können. Solche Abweichungen von den wertrelevanten Merkmalen bewirken im Allgemeinen auch Abweichungen von den dargestellten Richtwerten (Zu- und Abschläge).

Besondere Gegebenheiten wie z.B. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, land- und forstwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit und Grundstücksgestalt erfordern eine Individualberatung welche bei Bedarf durch Antragsberechtige nach § 193 Abs. 1 BauGB beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte gegen Gebühr beantragt werden kann.

Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Die Bodenrichtwerte haben grundsätzlich keine bindende Wirkung und dienen in erster Linie als Orientierungsdaten. Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Die Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises Donau-Ries gemäß § 12 BauGaV zum Stichtag 01.01.2026 in der Sitzung vom 06.05.2026 beschlossen.

Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Daten wird keine Gewähr übernommen.

Die für die Stadt Harburg (Schwaben) mit Stadtteilen festgesetzten Bodenrichtwerte für Bauflächen im Innenbereich und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Außenbereich samt den jeweiligen Vorbemerkungen liegen im 
 
Rathaus, Schloßstraße 1, 86655 Harburg (Schwaben) 
in der Zeit vom 01.07. – 31.07.2024 (je einschließlich) 
während der Dienstzeiten im Zimmer 19 im 1. Stock öffentlich aus. 

Es besteht ein Auskunftsrecht über die Bodenrichtwerte (§ 12 Abs. 2 Satz 4 BayGaV). Ab sofort sind die Bodenrichtwerte dauerhaft kostenfrei für jedermann über das geografische Informationssystem „BayernAtlas“ (https://v.bayern.de/MFRxx) einsehbar.

Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig und ausschließlich bei der Geschäftsstelle des jeweils zuständigen Gutachterausschusses erhältlich.

Landratsamt Donau-Ries, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Pflegstgraße 2 in 86609 Donauwörth, Tel.Nr. 0906/74-6336, 0906/74-6008 oder 0906/74-6337 oder 
E-Mail: gutachterauschuss@lra-donau-ries.de
Internet: https://www.donau-ries.de erteilt

Die Bodenrichtwertliste 01.01.2026 ist urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, Veröffentlichung und sonstige Vervielfältigungen (auch auszugsweise) nur mit vorheriger Genehmigung des Gutachterausschusses.

Die Werte für die Stadt Harburg mit Stadtteilen sind im Anschluss abgedruckt.

Die Bedeutung der Abkürzungen entnehmen Sie bitte dem Abkürzungsverzeichnis.

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 für die Stadt Harburg (Schwaben) (23,1 MB)