Amtliche Bekanntmachungen

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Brennhof“ 1. Änderung und Erweiterung

Hier:

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB 

Der Stadtrat Harburg hat am 16.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Salchhof“ beschlossen.
 
Die Lage des Änderungsbereichs (Kennzeichnung „SO Biogas“ mit schwarzer Balkenlinie umrandet) ist dem nachstehend abgedruckten Übersichtslageplan zu entnehmen. Er entspricht im Wesentlichen dem Umgriff des parallel aufgestellten Bebauungsplanes.

Übersichtslageplan der Flächennutzungsplanänderung Planbereich A, unmaßstäblich

Übersichtslageplan der Flächennutzungsplanänderung Planbereich B, unmaßstäblich

In seiner Sitzung am 25.06.2026 hat der Stadtrat den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Veröffentlichung

Zu diesem Zweck werden die folgenden Unterlagen:

  • Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie Begründung mit Umweltbericht
     (jeweils in der Fassung vom 25.06.2026)
  • der Inhalt dieser Bekanntmachung
  • die im Folgenden genannten umweltbezogenen Informationen

in der Zeit vom

03.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026

im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter 
< www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 12:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an 
 poststelle@stadt-harburg-schwaben.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an vorstehende Anschrift oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Harburg während der o.g. Dienststunden. 

Verfügbare umweltbezogene Informationen 

Im Rahmen der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (wenngleich sie sich inhaltlich auf die Bebauungsplanänderung und -erweiterung im Parallelverfahren beziehen):

Schutzgut Tiere Und Pflanzen

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 14.06.20206: Anregung zur Reduzierung des Kompensationsfaktors entsprechend der Grundflächenzahl

Schutzgut Boden

  • Öffentlichkeits-Stellungnahme vom 02.06.2026: Hinweis auf in der Vergangenheit aufgetretene Abschwemmungen vom Flurstück der Ausgleichsfläche auf benachbarte Grundstücke bei Starkregenereignissen

Schutzgut Wasser

  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 09.06.20206: Hinweis auf mögliche Risiken bei Starkregenereignissen, Anregung zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung

Schutzgut Wasser

  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 09.06.20206: Hinweis auf mögliche Risiken bei Starkregenereignissen, Anregung zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung und einer entsprechenden Erschließungskonzeption

Schutzgut Landschaft

  • Regierung von Schwaben, Schreiben vom 22.05.20206: Hinweis auf die Lage des Planbereichs A in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet

Alle Schutzgüter der Umwelt

  • Umweltbericht in der Fassung vom 25.06.2026 mit Aussagen zu den Schutzgütern der Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Sach- und Kulturgüter) sowie zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und der geplanten Nutzung

Die genannten Unterlagen können während der genannten Veröffentlichungsfrist im Internet unter der oben angegebenen Internet-Adresse oder im Rahmen der Auslegung bei der Stadt eingesehen werden. 

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

Nicht rechtzeitige Einwendungen von Umweltverbänden

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Harburg (Schwaben), den 31.07.2026
 
 
 
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
 Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister                             (Siegel)

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

vorhabenbezogener Bebauungsplan „Brennhof“ 1. Änderung und Erweiterung

Hier:

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB 

Der Stadtrat Harburg hat am 16.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brennhof“ 1. Änderung und Erweiterung beschlossen.

Die Lage des Plangebietes ist dem nachstehend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Übersichtslageplan, Maßstab 1:10.000, ALKIS, Bayerische Vermessungsverwaltung - www.geodaten.bayern.de

In seiner Sitzung am 25.06.2026 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Veröffentlichung

Zu diesem Zweck sind die folgenden Unterlagen:

  • Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie
  • Begründung mit Umweltbericht, Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und FFH-Verträglichkeitsabschätzung (jeweils in der Fassung vom 25.06.2026)
  • der Inhalt dieser Bekanntmachung
  • die im Folgenden genannten umweltbezogenen Informationen

in der Zeit vom

03.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026

im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter 
< www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 12:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an vorstehende Anschrift oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Harburg während der o.g. Dienststunden. 
 
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

Verfügbare umweltbezogene Informationen 

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Brennhof“ 1. Änderung und Erweiterung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Mensch

  • igi CONSULT GmbH: schalltechnische Untersuchung mit Berichts-Nr. C260012 vom16.04.2026

Schutzgut Tiere Und Pflanzen

  • Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 25.06.2026: Untersuchung planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten auf eine Betroffenheit durch die Planung
  • FFH-Verträglichkeit in der Fassung vom 25.06.2026: Überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele der im Planungsumfeld vorkommenden Natura 2000-Schutzgebiete
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 14.06.20206: Anregung zur Reduzierung des Kompensationsfaktors entsprechend der Grundflächenzahl

Schutzgut Boden

  • Öffentlichkeits-Stellungnahme vom 02.06.2026: Hinweis auf in der Vergangenheit aufgetretene Abschwemmungen vom Flurstück der Ausgleichsfläche auf benachbarte Grundstücke bei Starkregenereignissen

Schutzgut Wasser

  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 09.06.20206: Hinweis auf mögliche Risiken bei Starkregenereignissen, Anregung zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung und einer entsprechenden Erschließungskonzeption

 

Schutzgut Landschaft

  • Regierung von Schwaben, Schreiben vom 22.05.20206: Hinweis auf die Lage des Planbereichs A in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet

Alle Schutzgüter der Umwelt

  • Umweltbericht in der Fassung vom 25.06.2026 mit Aussagen zu den Schutzgütern der Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Sach- und Kulturgüter) sowie zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und der geplanten Nutzung

Die genannten Unterlagen können während der genannten Veröffentlichungsfrist im Internet unter der oben angegebenen Internet-Adresse oder im Rahmen der Auslegung bei der Stadt eingesehen werden. 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Harburg (Schwaben), den 31.07.2026
 
 
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister                             (Siegel)

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Salchhof“

Hier:

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Harburg hat am 16.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Salchhof“ beschlossen.
 
Die Lage des Änderungsbereichs (Kennzeichnung „SO Biogas“ mit schwarzer Balkenlinie umrandet) ist dem nachstehend abgedruckten Übersichtslageplan zu entnehmen. Er entspricht im Wesentlichen dem Umgriff des parallel aufgestellten Bebauungsplanes.

Übersichtslageplan der Flächennutzungsplanänderung, unmaßstäblich

In seiner Sitzung am 25.06.2026 hat der Stadtrat den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Veröffentlichung

Zu diesem Zweck werden die folgenden Unterlagen:

  • Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie Begründung mit Umweltbericht
     (jeweils in der Fassung vom 25.06.2026)
  • der Inhalt dieser Bekanntmachung
  • die im Folgenden genannten umweltbezogenen Informationen

in der Zeit vom

03.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026

im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter 
< www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 12:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an 
 poststelle@stadt-harburg-schwaben.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an vorstehende Anschrift oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Harburg während der o.g. Dienststunden. 

Verfügbare umweltbezogene Informationen 

Im Rahmen der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Wasser

  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 09.06.20206: Hinweis auf mögliche Risiken bei Starkregenereignissen, Anregung zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung

Alle Schutzgüter der Umwelt

  • Umweltbericht in der Fassung vom 25.06.2026 mit Aussagen zu den Schutzgütern der Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Sach- und Kulturgüter) sowie zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und der geplanten Nutzung

Die genannten Unterlagen können während der genannten Veröffentlichungsfrist im Internet unter den oben angegebenen Internet-Adressen oder im Rahmen der Auslegung in der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft eingesehen werden.

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

Nicht rechtzeitige Einwendungen von Umweltverbänden

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Harburg (Schwaben), den 31.07.2026
 

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister                             (Siegel)

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

vorhabenbezogener Bebauungsplan „Salchhof“

Hier:

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Harburg hat am 16.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Salchhof“ beschlossen.

Die Lage des Plangebietes ist dem nachstehend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Übersichtslageplan, Maßstab 1:10.000, ALKIS, Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de

In seiner Sitzung am 25.06.2026 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Veröffentlichung

Zu diesem Zweck sind die folgenden Unterlagen:

  • Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie
  • Begründung mit Umweltbericht, Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und FFH-Verträglichkeitsabschätzung (jeweils in der Fassung vom 25.06.2026)
  • der Inhalt dieser Bekanntmachung
  • die im Folgenden genannten umweltbezogenen Informationen

in der Zeit vom

03.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026

im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter 
< www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 12:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an 
 poststelle@stadt-harburg-schwaben.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an vorstehende Anschrift oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Harburg während der o.g. Dienststunden. 
 
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

Verfügbare umweltbezogene Informationen 

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Salchhof“ sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Tiere Und Pflanzen

  • Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 26.06.2026: Untersuchung planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten auf eine Betroffenheit durch die Planung
  • FFH-Verträglichkeit in der Fassung vom 25.06.2026: Überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele der im Planungsumfeld vorkommenden Natura 2000-Schutzgebiete

Schutzgut Wasser

  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 09.06.20206: Hinweis auf mögliche Risiken bei Starkregenereignissen, Anregung zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung

Alle Schutzgüter der Umwelt

  • Umweltbericht in der Fassung vom 25.06.2026 mit Aussagen zu den Schutzgütern der Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Sach- und Kulturgüter) sowie zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und der geplanten Nutzung

Die genannten Unterlagen können während der genannten Veröffentlichungsfrist im Internet unter den oben angegebenen Internet-Adressen oder im Rahmen der Auslegung in der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft eingesehen werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Harburg (Schwaben), den 31.07.2026
 
 
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
 Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister                             (Siegel)

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Tinyhaussiedlung“ Hoppingen

Hier:

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB 

Der Stadtrat Harburg hat am 16.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Tinyhaussiedlung“ Hoppingen beschlossen. 
 
Die Lage des Änderungsbereichs (Kennzeichnung „W“ mit schwarzer Balkenlinie umrandet) ist dem nachstehend abgedruckten Übersichtslageplan zu entnehmen. Er entspricht im Wesentlichen dem Umgriff des parallel aufgestellten Bebauungsplanes.

Übersichtslageplan der Flächennutzungsplanänderung, unmaßstäblich

In seiner Sitzung am 30.07.2026 hat der Stadtrat den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Veröffentlichung

Zu diesem Zweck sind die folgenden Unterlagen:

  • Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie Begründung mit Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 30.07.2026)
  • die im Folgenden genannten umweltbezogenen Informationen
  • der Inhalt dieser Bekanntmachung

in der Zeit vom

10.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026

im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter 
< www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 12:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an vorstehende Anschrift oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Harburg während der o.g. Dienststunden. 

Verfügbare umweltbezogene Informationen 

Zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Wasser

  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 09.06.20206: Hinweis auf mögliche Risiken bei Starkregenereignissen, Anregung zur schadlosen und ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung

Alle Schutzgüter der Umwelt

  • Umweltbericht in der Fassung vom 30.07.2026 mit Aussagen zu den Schutzgütern der Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Sach- und Kulturgüter) sowie zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und der geplanten Nutzung

Die genannten Unterlagen können während der genannten Veröffentlichungsfrist im Internet unter der oben angegebenen Internet-Adresse oder im Rahmen der Auslegung in der Stadt eingesehen werden.

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

Nicht rechtzeitige Einwendungen von Umweltverbänden

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Harburg (Schwaben), den 07.08.2026
 
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 

 Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister                             (Siegel)

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

vorhabenbezogener Bebauungsplan „Tinyhaussiedlung“ Hoppingen

Hier:

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB 

Der Stadtrat Harburg hat am 16.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Tinyhaussiedlung“ beschlossen. 
Das Plangebiet ist dem nachfolgend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Übersichtslageplan, Maßstab 1:10.000, ALKIS, Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de

In seiner Sitzung am 30.07.2026 hat der Stadtrat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Tinyhaussiedlung“ Hoppingen gebilligt und beschlossen, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Veröffentlichung

Zu diesem Zweck sind die folgenden Unterlagen:

  • Entwurf des Bebauungsplanes mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie Begründung mit Umweltbericht inkl. Ausgleichsfläche, Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und FFH-Verträglichkeitsabschätzung (jeweils in der Fassung vom 30.07.2026)
  • der Inhalt dieser Bekanntmachung
  • die im Folgenden genannten umweltbezogenen Informationen

in der Zeit vom

10.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026

im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter 
< www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 12:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an 
 poststelle@stadt-harburg-schwaben.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an vorstehende Anschrift oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Harburg während der o.g. Dienststunden. 

Verfügbare umweltbezogene Informationen 

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Tinyhaussiedlung“ Hoppingen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Tiere Und Pflanzen

  • Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 30.07.2026: Untersuchung planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten auf eine Betroffenheit durch die Planung
  • FFH-Verträglichkeit in der Fassung vom 30.07.2026: Überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele der im Planungsumfeld vorkommenden Natura 2000-Schutzgebiete
  • Landratsamt Donau-Ries, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 13.05.2026: Hinweis auf die Erforderlichkeit einer ökologischen Baubegleitung bei der Herstellung der Artenschutzmaßnahmen für die Zauneidechse
  • Schalltechnische Untersuchung der ACCON GmbH vom 13.03.2026 mit Aussagen zu möglichen Lärm-Einwirkungen des angrenzenden Bahnbetriebs auf das Plangebiet
  • erschütterungstechnische Untersuchung der ACCON GmbH vom 03.12.2021 mit Aussagen zu möglichen Erschütterungs-Einwirkungen des angrenzenden Bahnbetriebs auf das Plangebiet

Schutzgut Boden

  • Geotechnischer Bericht der HPC AG vom 26.06.2026 mit Aussagen zu den Baugrundverhältnissen und entsprechenden Gründungs- und Maßnahmenempfehlungen für die Bauausführung

Schutzgut Wasser

  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 09.06.20206: Hinweis auf mögliche Risiken bei Starkregenereignissen, Anregung zur schadlosen und ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung

Alle Schutzgüter der Umwelt

  • Umweltbericht in der Fassung vom 30.07.2026 mit Aussagen zu den Schutzgütern der Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Sach- und Kulturgüter) sowie zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und der geplanten Nutzung

Die genannten Unterlagen können während der genannten Veröffentlichungsfrist im Internet unter der oben angegebenen Internet-Adresse oder im Rahmen der Auslegung in der Stadt eingesehen werden.

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Harburg (Schwaben), den 07.08.2026
 

 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
 Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister                             (Siegel)