Einführung von getrennten Abwassergebühren

für Rechtsicherheit und mehr Gebührengerechtigkeit

Einführung der getrennten Abwassergebühr

Einführung von getrennten Abwassergebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser

Die Stadt Harburg hat getrennte Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung eingeführt.

Warum wird die Abwassergebühr aufgeteilt?

Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen erhob die Stadtverwaltung bisher Abwassergebühren nach dem sogenannten „Frischwassermaßstab“, also danach, wie viel Trinkwasser einem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung zugeführt wird.

Die Anwendung dieser Bemessungsgrundlage für beide Abwasserarten (Schmutz- und Niederschlagswasser) ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nicht (mehr) zulässig, wenn die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung größer als 12% der gebührenfähigen Gesamtkosten sind. Dies ist bei der Stadt Harburg der Fall. Daher muss die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit jeweils eigener Bemessungsgrundlage gesplittet werden.

Wie wird die Abwassergebühr aufgeteilt?

Die Ermittlung der Schmutzwassergebühr erfolgt, wie die Ermittlung der bisherigen Abwassergebühr, nach dem Frischwasserbezug.

Neben der Schmutzwassergebühr wird eine Niederschlagswassergebühr festgesetzt, die sich nach den befestigten Flächen des jeweiligen Grundstücks richtet, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage fließt. Dazu zählen insbesondere Dachflächen sowie gepflasterte, asphaltierte und sonstige befestigte Hofflächen und Garagenzufahrten.

Ist die Niederschlagsgebühr eine zusätzliche Gebühr?

Die bisherige Abwassergebühr wird durch die Trennung nicht automatisch erhöht, sondern lediglich geteilt. Bei Wohngrundstücken kann das Verhältnis des Frischwasserbezugs bei einem gering befestigten Grundstück zu einer Entlastung der Bürger führen. Dagegen werden intensiv befestigte Grundstücke unter Umständen mehr belastet, vor allem, wenn dort nur ein geringer Frischwasserverbrauch erfolgt.

Die Rechtsprechung beabsichtigt durch die verursachergerechtere Gebührenverteilung Anreize zu schaffen für ökologisch sinnvolle Entsiegelung, Rückhaltung und Versickerung am Entstehungsort also auf dem jeweiligen Grundstück.

Wie wird die Niederschlagswassergebühr ermittelt?

Grundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die befestigte (abflusswirksame) und an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossene Fläche auf dem jeweiligen Grundstück.

Hierbei wurde der Anteil der befestigten Fläche der einzelnen Grundstücke ermittelt und verschiedenen Stufen von Grundstücksabflussbeiwerten zugeordnet. Diese Grundstücksabflussbeiwerte geben das Verhältnis der angeschlossenen befestigten Fläche zur Gesamtfläche eines Grundstückes an. Aus dem eingestuften Grundstückabflussbeiwert und der Grundstücksfläche ergibt sich dann die tatsächliche gebührenpflichtige Fläche.

Entscheidend ist die Frage, welche befestigten Flächen tatsächlich an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind. 

Auf unserer Homepage finden Sie diesbezüglich eine Präsentation mit weiteren Informationen.

Mit dem Verfahren hat die Stadt Harburg einen wirtschaftlichen, aber auch genauen Weg unter Beteiligung der Bürger geschaffen, um die rechtlich notwendige Aufteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung auf die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung zu erreichen.

Ansprechpartner

Stegmüller Wolfgang
Telefon: 09080 9699-13
Zimmer: 14

Einführung von getrennten Abwassergebühren - Präsentation

Präsentation der Fa. Wipfler Plan (2,1 MB)