Gewerbean-, ab- und ummeldungen sind jetzt auch bequem von Zuhause aus unter nachfolgendem Link möglich. https://gewerbe.buergerdienste-online.de/webclient/app/m/9779155/gewerbeanzeige
Informationen zur steuerlichen Erfassung und Registrierung in ELSTER finden Sie unter https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender.
Hier erhalten Existenzgründer wichtige Informationen.
Eine öffentliche Veranstaltung in Harburg (Schwaben) bzw. in den Stadtteilen muss dem Ordnungsamt der Stadt Harburg (Schwaben) schriftlich angezeigt werden und für den vorübergehenden Alkoholausschank ist eine Gestattung erforderlich. Das Formular hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Die Bayerische Staatsregierung hat das Verfahren bzgl. der Gestattungen vereinfacht. Es gilt die sogenannte Genehmigungsfiktion.
Dies bedeutet, dass eine Gestattung nach Ablauf von zwei Wochen als erteilt gilt, wenn:
- der vollständig ausgefüllte Antrag spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt eingeht und
- die Zuverlässigkeit glaubhaft gemacht wird (z. B. bei wiederkehrenden Veranstaltungen).
Hinweis: Bei Wechsel des Vorstands ist ein kostenpflichtiger Bescheid zu erlassen, da sich die Zuverlässigkeit auf die persönliche Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person bezieht.
Im Falle einer Genehmigungsfiktion werden keine Kosten erhoben.
Aufgrund der Art oder der Größe der Veranstaltung kann es jedoch erforderlich sein, dass weiterhin eine kostenpflichtige, mit Auflagen versehene Gestattung zu erteilen ist.
Dies wird bei der Antragstellung geprüft. Der Erlass eines Auflagenbescheides ist auch nach der Genehmigungsfiktion möglich.