Formulare und Anträge

Die Stadt Harburg bietet ihren Bürgern die Möglichkeit, bestimmte Anträge und Formulare am PC auszufüllen, auszudrucken und an die Gemeinde zu schicken oder auch sofort an die entsprechende Fachabteilung per Mail zu übersenden. Soweit es sich um Antragstellungen handelt, ist der Antrag zu unterschreiben und in ausgedruckter Form an die Gemeinde zu übersenden.

Auch die Formulare wie Gewerbeanmeldung, Ummeldung oder Abmeldung finden Sie hier.

Anmeldung für die Ferienbetreuung 2025 (211,5 KB)

Sepa Mandat Ferienbetreuung (205,2 KB)

Auskünfte und Bescheinigungen

Ausweise und Dokumente

Meldeangelegenheiten

Alle Formulare finden Sie auf unserem Rathausserviceportal

Ansprechpartner

Hotter Sandra
Telefon: 09080 9699-25
Zimmer: 01

Laurer Annette
Telefon: 09080 9699-25
Zimmer: 01

Rathausserviceportal

Wohnungsgeberbescheinigung (20,8 KB)

Bauen

Ansprechpartner

Schindler Klaus
Telefon: 09080 9699-20
Zimmer: 20

Alle Infos zum Thema Bauen finden Sie hier:

Gewerbe

Gewerbean-, ab- und ummeldungen sind jetzt auch bequem von Zuhause aus unter nachfolgendem Link möglich. https://gewerbe.buergerdienste-online.de/webclient/app/m/9779155/gewerbeanzeige

Informationen zur steuerlichen Erfassung und Registrierung in ELSTER finden Sie unter https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender.
Hier erhalten Existenzgründer wichtige Informationen.

Ansprechpartner

Kovacs Jennifer
Telefon: 09080 9699-24
Zimmer: 01

GEWERBEMELDUNGEN ONLINE

Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis (222,4 KB)

Gewerbeanmeldung (164,5 KB)

Gewerbeummeldung (402,3 KB)

Gewerbeabmeldung (96,9 KB)

Öffentliche Veranstaltungen

Eine öffentliche Veranstaltung in Harburg (Schwaben) bzw. in den Stadtteilen muss dem Ordnungsamt der Stadt Harburg (Schwaben) schriftlich angezeigt werden und für den vorübergehenden Alkoholausschank ist eine Gestattung erforderlich. Das Formular hierzu finden Sie auf dieser Seite.

Die Bayerische Staatsregierung hat das Verfahren bzgl. der Gestattungen vereinfacht. Es gilt die sogenannte Genehmigungsfiktion.

Dies bedeutet, dass eine Gestattung nach Ablauf von zwei Wochen als erteilt gilt, wenn:

  • der vollständig ausgefüllte Antrag spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt eingeht und
  • die Zuverlässigkeit glaubhaft gemacht wird (z. B. bei wiederkehrenden Veranstaltungen).

Hinweis: Bei Wechsel des Vorstands ist ein kostenpflichtiger Bescheid zu erlassen, da sich die Zuverlässigkeit auf die persönliche Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person bezieht.

Im Falle einer Genehmigungsfiktion werden keine Kosten erhoben.

Aufgrund der Art oder der Größe der Veranstaltung kann es jedoch erforderlich sein, dass weiterhin eine kostenpflichtige, mit Auflagen versehene Gestattung zu erteilen ist.

Dies wird bei der Antragstellung geprüft. Der Erlass eines Auflagenbescheides ist auch nach der Genehmigungsfiktion möglich.

Ansprechpartner

Stadler Sara
Telefon: 09080 9699-22
Zimmer: 01

Veranstaltungsanzeige (302,5 KB)

Verkehr

Ansprechpartner

Stadler Sara
Telefon: 09080 9699-22
Zimmer: 01

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach §45 StVo (189,4 KB)

Finanzverwaltung

Ansprechpartner

Stegmüller Wolfgang
Telefon: 09080 9699-13
Zimmer: 14

Sepa Lastschriftmandat (103,1 KB)