Amtliche Bekanntmachungen

Stadt Harburg (Schwaben)

Landkreis Donau-Ries

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biogasanlage Listhof“ 2. Änderung und Erweiterung

Hier:

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB 

 

a)

Der Stadtrat hat am 08.05.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Listhof“ gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Bebauungsplanes (Planbereich1) erstreckt sich auf eine Teilfläche der Flurnummer 770 Gemarkung Harburg und entspricht damit dem Teil der Bebauungsplanerweiterung.

Anlass/Ziel der Planung

Die 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Listhof“ ist nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Harburg entwickelt. Die bisherige Flächennutzungsplanung sieht im betreffenden Bereich derzeit Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft vor.

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen, ist daher eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Harburg im Bereich der Bebauungsplanerweiterung erforderlich.
 Die bisher dargestellten Grünflächen und die Flächen für die Landwirtschaft werden analog dem Bereich der Bestandsanlage im Wesentlichen ebenfalls in ein sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Biogasanlage“ und dazugehörige Grünflächen geändert.

 

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit der Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Listhof“ im Sinne von § 8 Abs.3 Satz 1 BauGB vorgenommen.


Verfahrensart

Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.

 

b)

In seiner Sitzung am 08.05.2025 hat der Stadtrat dem Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Listhof“ zugestimmt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen.

Der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 08.05.2025 ist hierzu in der Zeit vom

26.05.2025 bis einschließlich 04.07.2025

 

online einsehbar unter < www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“

 

Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während der Dauer der Auslegung sollen Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)


 Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
 Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Harburg, den 23.05.2025
 
 
 
 
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 Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister                             (Siegel)


*auf dem Bild ist die Lage des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung unmaßstäblich (schwarze Balkenlinie), zu sehen

Stadt Harburg

Landkreis Donau-Ries

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

 vorhabenbezogener Bebauungsplan „Biogasanlage Listhof“ 2. Änderung und Erweiterung

Hier:

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB 

 

a)

Der Stadtrat hat am 08.05.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Listhof“ gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich Bebauungsplanes (Planbereich1) erstreckt sich auf Teilflächen der Flurnummern 756, 770 und 774 Gemarkung Harburg.
 Der Geltungsbereich der Ausgleichsflächen umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 4405 Gemarkung Fünfstetten, Gemeinde Fünfstetten.

Anlass/Ziel der Planung

Die 2. Änderung und Erweiterung ist notwendig, da der Vorhabenträger plant, das bisherige Anlagenkonzept seiner Biogasanlage und deren Komponenten zu optimieren, um die Kapazitäten (Leistung, Abwärmenutzung, Gasmenge) entsprechend den derzeitigen Anforderungen zur regenerativen Energiegewinnung zu erweitern und das bestehende Wärmenetz zu stabilisieren und die Wärmeverteilung für naheliegende Anwohner zu erhöhen.

Dies beinhaltet insbesondere

  • Neubau eines Zentralgangs
  • Aufstellen eines Abgaskamins und eines Pufferspeichers
  • Neuerrichtung eines BHKW-Gebäudes
  • Neuerrichtung eines Fahrsilos
  • Errichtung zweier weiterer Gärrestelager
  • Änderung der Haubenabdeckung bestehender Behälter auf 1/2-Kugel in RAL 7037 (Staubgrau)

 

Da die Stadt Harburg den Ausbau erneuerbarer Energien begrüßt und unterstützen möchte, befürwortet sie die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes, um so die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für die vorgesehene Nutzung zu regeln.

 

Verfahrensart

Die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.

 

b)

In seiner Sitzung am 08.05.2025 hat der Stadtrat dem Vorentwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Listhof“ zugestimmt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 08.05.2025 ist hierzu in der Zeit vom

 

26.05.2025 bis einschließlich 04.07.2025

 

online einsehbar unter < www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“

 

Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während der Dauer der Auslegung sollen Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.


 Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
 Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Harburg, den 23.05.2025
 
 
 
 
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 Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister                             (Siegel)

 

*Auf dem Bild zu sehen ist der Übersichtslageplan, Maßstab 1:10.000, ALKIS, Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de

Biogasanlage Listhof (1,6 MB)

Bebauungsplan (7,2 MB)

Stadt Harburg (Schwaben)

Landkreis Donau-Ries

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ebermergen II

Hier:

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3Abs. 2 BauGB 

 

Der Stadtrat hat am 27.02.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ebermergen II“ beschlossen.
 
Nach der erfolgten Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 08.05.2025 den Entwurf des vorgenannten Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 08.05.2025 ist hierzu in der Zeit vom

 

26.05.2025 bis einschließlich 04.07.2025

 

online einsehbar unter < www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“

 

Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ebermergen II“ sind folgende Arten von umweltrelevanten Informationen (teilweise in Form von Fachgutachten und Stellungnahmen) verfügbar, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes online bereitstehen und ebenfalls öffentlich ausliegen:

 

  • Umweltbericht in der Fassung vom 08.05.2025 mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser Klima und Luft, Landschaftsbild, Sach- und Kulturgüter sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 08.05.2025: Untersuchung planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten auf eine Betroffenheit durch die Planung
  • die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Flächenverlust, Immissionsschutz und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen

 

Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.


 

Harburg (Schwaben), den 23.05.2025
 
 
 
 
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister                             (Siegel)

Stadt Harburg (Schwaben)

Landkreis Donau-Ries

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ebermergen II“

Hier:

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3Abs. 2 BauGB

 

Der Stadtrat hat am 27.02.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ebermergen II“ beschlossen.

 

Nach der erfolgten Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 08.05.2025 den Entwurf der vorgenannten Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.

 

Der Entwurf der. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 08.05.2025 ist hierzu in der Zeit vom

26.05.2025 bis einschließlich 04.07.2025

 

online einsehbar unter < www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“

 

Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Zu dem Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sind folgende Arten von umweltrelevanten Informationen (teilweise in Form von Fachgutachten und Stellungnahmen) verfügbar, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes online bereitstehen und ebenfalls öffentlich ausliegen:

 

  • Umweltbericht in der Fassung vom 08.05.2025 mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser Klima und Luft, Landschaftsbild, Sach- und Kulturgüter sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Flächenverlust, Immissionsschutz und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen

 

Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

 

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Harburg (Schwaben), den 23.05.2025
 
 
 
 
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister                             (Siegel)

Änderung Flächennutzungsplan (2,2 MB)

Bebauungsplan (5,2 MB)