Übungsleiterzuwendungen 2026

Vor 23 Stunden

Gewährung von Übungsleiterzuwendungen an Sportvereine im Jahr 2026

 In den nächsten Wochen erhalten die Sportvereine vom Landratsamt Donau-Ries die Bescheide über die Bewilligung der pauschalen Sportbetriebsförderungen des Freistaates Bayern. Der Förderbescheid ist auch Grundlage der Bemessung der jeweiligen Übungsleiterzuwendungen durch die Stadt Harburg.

In der nächsten Sitzung, am 17. September 2026, wird der Finanzausschuss der Stadt Harburg über die vorliegenden Förderanträge entscheiden. Sportvereine, die die Voraussetzungen erfüllen, werden daher gebeten bis zum o. g. Sitzungstag einen entsprechenden formlosen Förderantrag unter Beigabe einer Kopie des Förderbescheides des Landratsamtes Donau-Ries vorzulegen.

Nachdem in der Sitzung der gesamte zur Förderung zur Verfügung stehende Betrag auf die vorliegenden Anträge verteilt wird, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 15.09.2026 eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können. (Ausschlussfrist!) 

Für Rückfragen steht Herr Stegmüller, (Durchwahl 09080/9699-13) gern zur Verfügung.

Sollten sich bei den Förderbescheiden des Landratsamtes Verzögerungen ergeben, wird die Verteilung erst in der darauffolgenden Finanzausschuss-Sitzung erfolgen. Hierüber werden wir rechtzeitig informieren.