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Bürgeranliegen und Publikumsverkehr im Rathaus
Alle Besucher werden darauf hingewiesen, dass zum Eigen- und Fremdschutz beim Betreten der jeweiligen Einrichtung eine Mund-Nase-Schutzmaske zu tragen ist. Alle Besucher müssen an den vorbereiteten Stationen die Hände desinfizieren und mindestens 1,5 m Sicherheitsabstand einhalten.
Aufgrund der derzeitigen Situation ist das Betreten des Rathauses nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter möglich.
Es gelten weiterhin die regulären Öffnungszeiten
Montag – Freitag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Aktuelle Nachrichten zum Corona Virus
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Corona-Virus des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis
Donau-Ries aufgrund eines andauernden hohen Inzidenzwertes
Die Allgemeinverfügung bezüglich Maskenpflicht, Alkoholverbot, welche hier auf unserer Homepage veröffentlicht wurde, tritt mit Ablauf des Sonntag,
14.02.2021 außer Kraft!
Die Allgemeinverfügung wird von Seiten des Landratsamtes Donau-Ries nicht verlängert.
Hinweis zur Maskenpflicht:
Nach § 8 Satz 1 der aktuell gültigen 11. BayIfSMV besteht im öffentlichen Personenverkehr und den
hierzu gehörenden Einrichtungen für Fahr- und Fluggäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal,
soweit es in Kontakt mit Fahr- oder Fluggästen kommt, Maskenpflicht.
Trotz außer Kraft treten unserer Allgemeinverfügung gilt die Maskenpflicht auch weiterhin in allen Bahnhöfen, Busbahnhöfen (inkl. Vorplätzen) und Bushaltestellen.
Auf dem nachfolgenden Link können Sie online zum Impfen registrieren lassen:
Bayerisches Impfzentrum - Impfregistrierung (impfzentren.bayern)