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Amtliches ...Auch das Bay. Staatsministerium des Inneren hat sich schon 1986 mit der Frage beschäftigt, ob außerhalb des Standesamtes gelegene Räume als Trauräume geeignet sind. Es bejaht zwar diese Frage, legt aber dabei einen sehr strengen Maßstab an. Für ungeeignet hält es Räume, die z. B. zu klein, in Fremdbesitz ohne spezielle Nutzungsvereinbarung, nicht ständig verfügbar oder überwiegend für andere Zwecke bestimmt sind. Räume in Hotels oder Gaststätten scheiden damit als Trauungsräume aus, da sie diese Kriterien nicht erfüllen. Freuen wir uns mit Bürgermeister und Brautpaar, dass die Harburger einen Trauungsraum auf der Burg zu schaffen konnten. |
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Standesamt |
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