Gebühren
Kindertagesstätten Gebühren - gültig ab 01.09.2023
Die Benutzungsgebühr bemisst sich für jeden angefangenen Monat nach folgenden Sätzen:
a) Kinder im Kindergarten (i.d.R. ab dem Monat, in dem das 3. Lebensjahr vollendet wird bis zum Schuleintritt):
tägliche Buchungszeit
pro Tag 1. Kind der Personensorgeberechtigten 2. Kind der Personensorgeberechtigten
von mehr als 2 bis 3 Stunden 100,00 € 85,00 €
von mehr als 3 bis 4 Stunden 110,00 € 95,00 €
von mehr als 4 bis 5 Stunden 120,00 € 105,00 €
von mehr als 5 bis 6 Stunden 130,00 € 115,00 €
von mehr als 6 bis 7 Stunden 140,00 € 125,00 €
von mehr als 7 bis 8 Stunden 150,00 € 135,00 €
von mehr als 8 bis 9 Stunden 160,00 € 145,00 €
von mehr als 9 bis 10 Stunden 170,00 € 155,00 €
b) Kinder in der Kinderkrippe
(i.d.R. bis zum Ende des Besuchsjahres, in dem das 3. Lebensjahr vollendet wird):
tägliche Buchungszeit pro Tag
1.Kind der Personensorgeberechtigten 2. Kind der Personensorgeberechtigten
von mehr als 2 bis 3 Stunden 130,00 € 115,00 €
von mehr als 3 bis 4 Stunden 140,00 € 125,00 €
von mehr als 4 bis 5 Stunden 150,00 € 135,00 €
von mehr als 5 bis 6 Stunden 160,00 € 145,00 €
von mehr als 6 bis 7 Stunden 170,00 € 155,00 €
von mehr als 7 bis 8 Stunden 180,00 € 165,00 €
von mehr als 8 bis 9 Stunden 190,00 € 175,00 €
von mehr als 9 bis 10 Stunden 200,00 € 185,00 €
(4) Essengeld wird pro Kind in nachstehender Höhe für jeden angefangenen Monat unabhängig von
der Gebühr nach Abs. 1 erhoben, wenn die Leistung Mittagessen im Betreuungsvertrag oder einer
zusätzlichen Vereinbarung gewählt wurde:
Bei Buchungstagen je Woche € / Monat
- 5 Tage 72,00 €
- 4 Tage 57,60 €
- 3 Tage 43,20 €
- 2 Tage 28,80 €
- 1 Tag 14,40 €
Gebühren Kindertagesstätte Harburg ab 01.09.2023 (388,7 KB)