Vorgesehene Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)

Mittwoch, 14. September 2016

Die Stadt Harburg (Schwaben) gibt in nachfolgendem, zum Download bereitgestelltem Dokument die getroffene Auswahlentscheidung bekannt und beabsichtigt mit den ausgewählten Netzbetreibern, der Telekom Deutschland für das Los 1 und der DSLmobil GmbH für das Los 2 den zugehörigen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß der Breitbandrichtlinie.

Auswahlentscheidung

Stellungnahme bezüglich Vorlage des Kooperationsvertrages